Chausseehaus - Geschichtsverein RAK e.V.Königswartha

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Chausseehaus

Chausseehaus -  Hauptstrasse 52

Es ist etwas unscheinbar, klein, aber oho – besser gesagt, sehr geschichtsträchtig und höchst interessant. Dieses Haus, mit teils originaler Fenstersprossung und in offener Bebauung, ist nach der Ortssatzung das älteste unter Denkmalschutz stehende Gebäude in Königswartha und wird von  Familie Hanske bewohnt und erhalten.


Doch nicht nur das, diese Chausseegeldstelle, wie sie damals genannt wurde, ist nicht's anderes als eine Mautstelle. Heutzutage könnte man mit Humor das Motto strapazieren: "Es ist alles schon mal da gewesen" – und das vor rd. 200 Jahren – nur wurde es nicht so verkompliziert. Der Bau oder die Pflasterung der Kunststraßen kostete Geld und mußte demzufolge irgendwie finanziert werden. Kommt Ihnen das bekannt vor?
 
In Sachsen wurden auf napoleonischen Befehl bestehende Straßen als Chausseen umgebaut. So wurde z.B. ab 1807 die bestehende Poststraßenverbindung von der Residenz Dresden über Meißen bis nach Leipzig zur Chaussee mit seitlichen Gräben sowie Alleebäumen ausgebaut. Dazu wurden Chausseegeldstellen eingerichtet. Die Chausseegeld- oder Hebestelle hat in der Zeit der Kutschen und Gespanne eine Quittung, Chausseezettel oder Hebezettel ausgestellt, der auf Verlangen den Zoll-, Steuer-, Polizei- oder Wegeaufsichtsbeamten jederzeit vorzuzeigen war.
 
Im Jahr 1840 war in Preussen folgendes festgelegt: "Wer eine Chausseegeldstelle umfährt oder nicht anhält, entrichtet außer der vorenthaltenen Abgabe den vierfachen Betrag, mindestens aber einen Thaler als Strafe. Wer eigenmächtig einen Schlagbaum öffnet, zahlt drei Thaler. Wer den Bestimmungen folgend den Chausseegeldzettel nicht vorzeigt, zahlt zehn Sibergroschen bis zu einem Thaler Strafe". Diese Chausseegeldstellen oder -häuser sind in vielen Orten der VIA REGIA noch zu sehen. Manche sind als Restaurant oder Gasthäuser ausgebaut und nennen sich "Chausseehaus" bzw. "Chausseerestaurant". Wenn man so will, wieder eine "Geldentnahmestelle" im weiteren Sinn. Die Brücken- und Chausseegeldpflicht wurde erst zum Jahresende 1885 aufgehoben. Wie es scheint, heutzutage wieder mit anderem Namen "neu" erfunden.

Ingolf Lang


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19.06.2023
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