Der Verein
....In einem ersten Aufruf über unser Amtsblatt im Dezember 2008 zur Gründung eines Geschichtsvereins begann ich mit den Worten „Königswartha mit seinen 10 Ortsteilen ist nicht nur eine landschaftlich schöne sondern auch eine geschichtsträchtig sehr interessante Region …“; heute setze ich dem hinzu: Was nützen Chroniken, Aktenordner voller Fotografien, was nützen Bücher, Zeitschriften, Urkunden und andere Dokumente, wenn sie im Panzerschrank liegen, in Archiven verstauben oder gar in Kellern vermodern.............
Geschichtsforschung ist demokratisches Handeln schlechthin. Wenn das Volk (griechisch Demos), das Recht hat, sich selbst um die Geschicke seiner Gemeinde zu kümmern, dann wächst auch das Interesse an der Vergangenheit. Wenn wir Interesse und Verbundenheit bei unseren Mitmenschen wecken wollen, dann müssen wir lokale Geschichtsforschung betreiben.......
Jeder, der sich mit Geschichte befasst, weiß, dass die Beschäftigung mit der Vergangenheit ein spannendes Abenteuer sein kann; eine Entdeckungsreise in eine ferne, längst vergessene Zeit. Doch dieses Abenteuer ist auch mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden. Viele von Ihnen betreiben Geschichtsforschung im so genannten stillen Kämmerlein, dazu gehört auch das Sammeln von Zeitungsartikeln, aber auch stundenlanges Sitzen bei Behörden und in Archiven, - um dann schlimmstenfalls doch nicht das zu finden, was man suchte -! Das Lesen alter Schriften kann überdies sehr beschwerlich sein.............
Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins - (Aus der Satzung)
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Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Förderung der sorbischen Traditionen, Sprache und Kultur
- Erhaltung und Restaurierung von kunst- und kulturgeschichtlichen Zeugnissen
- Unterstützung der Heimatstube mit kunst- und kulturgeschichtlichen Dokumenten
- Erstellung und Fortschreibung der Ortschroniken von Königswartha und seinen Ortsteilen
- Durchführung von Ausstellungen, Lesungen und Informationsveranstaltungen zur Ortsgeschichte und der Region.
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Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung.
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Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde sowie die Förderung von Kunst und Kultur.